E-Discovery und Datenschutz verfolgen gegenläufige Ziele. Einerseits sollen umfassend Informationen gesammelt und offengelegt werden, um die gerechte Beilegung eines Rechtsstreits zu fördern. Andererseits wird die Weitergabe personenbezogener Informationen im Grundsatz untersagt. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen führen dann zum Konflikt, wenn dem deutschen Datenschutz unterliegende Informationen im Rahmen von E-Discovery in die USA übermittelt und dort offengelegt werden sollen. Der vorliegende Beitrag zeigt Ansätze zur Lösung dieses Konflikts auf.
Dazu werden die widerstreitenden Positionen des amerikanischen und deutschen Rechts dargestellt (1.) und der Versuch einer Harmonisierung unternommen (2.). Ein kurzer Hinweis auf Maßnahmen der Konfliktvorbeugung (3.) und ein Fazit (4.) schließen den Beitrag ab.
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