Die Entscheidung, wer im Unternehmen für eine Sachverhaltsaufklärung die Verantwortung übernehmen soll, ist nicht trivial. Da diese Überlegungen nicht erst nach dem Vorliegen eines konkreten Verdachts oder gar bereits nach Einleitung von behördlichen Ermittlungen angestellt werden sollten, sind die entsprechenden Argumente auch in diesem Buch vor die eigentliche Aufklärungsarbeit gestellt.
Seiten 99 - 117
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