Wie für alle gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Jahresabschlüssen gelten auch für die Prüfung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen, auch KMU genannt, die Regelungen des HGB und der IDW Prüfungsstandards. Allerdings sind einige Besonderheiten bei der Prüfung im Rahmen der skalierten Prüfungsdurchführung zu beachten. Diese Grundsätze sind im § 24b Abs. 1 der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer kodifiziert und sind auch im IDW PH 9.100.1 zusammengefasst. Eine gesetzliche Definition für ein KMU gibt es nicht. Es liegt typischerweise vor, wenn Eigentum bei einer kleinen Anzahl von Personen liegt und die Eigentümer mit geschäftsführender Funktion ausgestattet sind.
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