Das Leasinggeschäft stellt ein modernes Finanzinstrument zur Objektfinanzierung dar. Es entstammt ursprünglich dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und ist in Deutschland gesetzlich nicht normiert. In der Praxis haben sich auf der Basis von Richter- und Vertragsrecht zahlreiche Erscheinungsformen des Leasings herausgebildet, die je nach Funktion, Art des Leasingobjekts und den Vertragsparteien differenziert ausgestaltet sein können. Die wirtschaftliche Bedeutung des Leasinggeschäfts nimmt stets zu und ist insbesondere in der Mittelstandsfinanzierung zu einem wichtigen Bestandteil des Wirtschaftslebens geworden. Seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 stellt Leasing ebenso wie Factoring eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung dar und ist seither einer abgeschwächten Bankenaufsicht unterworfen. Das Leasinggeschäft weist zahlreiche Besonderheiten auf, deren Kenntnis für die Mitglieder der Kontrollorgane unerlässlich ist. Insbesondere im Hinblick auf die Risikobewertung, in Fragen der Refinanzierung und bei der Bilanzierung unterscheidet sich Leasing stark vom klassischen Kreditgeschäft.
Das Factoring ist ebenfalls nicht gesetzlich geregelt. Es dient in erster Linie der kurzfristigen Unternehmensfinanzierung durch Forderungsverkauf und bietet dem Kunden je nach Ausgestaltung neben der Finanzierungsfunktion auch eine Entlastung für das Forderungsmanagement und eine Sicherheit durch Auslagerung des Delkredererisikos. Auch hier sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.
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