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Dokument Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme von Banken

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Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme von Banken

  • Arne Martin Buscher

Nähert man sich dem Thema Vergütung bei Banken, stößt man schnell auf einen Ausdruck, der schon dank seiner alliterativen Klangfigur das Zeug zum Wort oder Unwort des Jahres hat. „Banker Boni“ wurden im Zuge der Finanzkrise vor allem in den Fällen kritisiert, in denen derartige Zahlungen an Banken erfolgten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befanden und sogar auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen waren. Nicht selten kamen diese Zahlungen im Gewande positiver Begriffsschöpfungen daher, wie „Integrationsmehraufwandspauschalen“ oder „leistungsabhängige Mehraufwandsvergütungen“. Man erahnt die Erklärungsnot, die sich hinter solchen Begriffsschöpfungen verbirgt.
Dass eine variable Vergütung bei einem funktionierendem Vergütungssystem in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens stehen sollte, erschließt sich einem angesichts der Krise nahezu intuitiv. Ob die Mitarbeiter in solchen Fällen aber bereit sind, die negativen wirtschaftlichen Entwicklungen des Instituts auf ihr eigenes Portemonnaie durchschlagen zu lassen, ohne den Arbeitgeber zu wechseln, steht auf einem anderen Blatt. Dies zeigt ein Dilemma der variablen Vergütung. Da hohe variable Vergütungen oft in ertragssensiblen Bereichen mit einem knappen Arbeitskräfteangebot und einem hohen Fluktuationspotenzial gezahlt werden, besteht eine Variabilität der Vergütung faktisch zumeist eher in eine Richtung, nämlich nach oben.
Dies kann dazu führen, dass variable Vergütungen losgelöst von der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens aus dessen Substanz gezahlt werden. Dass eben solches geschehen ist, zeigt sich u. a. an Bonuszahlungen einiger großer amerikanischer Banken für das Jahr 2008, die vom New Yorker Generalstaatsanwalt Andrew M. Cuomo untersucht wurden. Diese Banken hatten trotz massiver staatlicher Unterstützungsleistungen variable Vergütungen in Milliardenhöhe gewährt. Hinzu kommt, dass diese Bonuszahlungen teilweise trotz Verlusten gezahlt wurden oder dass diese den Gewinn der Banken um bis zu das Doppelte überstiegen haben. Für Unmut sorgten in diesem Zusammenhang auch die variablen Vergütungen durch einige deutsche Banken, die staatliche Unterstützungsleistungen des Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in Anspruch genommen hatten. Bei diesen staatlich gestützten Banken wurden einigen Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene deutlich höhere (variable) Vergütungen gezahlt, als dies für Mitglieder des Vorstandes möglich gewesen wäre.

Seiten 235 - 283

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