Nach den Vorstandsgehältern geraten nun auch die Aufsichtsratsvergütungen vermehrt in den öffentlichen Blick. Aktuell erhobene Kritik hält die FEA aber für überzogen.
Parallel zu einer ausführlichen Veröffentlichung im Handelsblatt vom 23. April 2013 über hohe Steigerungsraten, die für viele DAX-Kontrolleure in den letzten Jahren Zuwächse von mehr als 150 Prozent gebracht haben, weist die Financial Experts Association (FEA, Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland) in einer Meldung vom 24. April 2013 darauf hin, dass die zu hohen Vergütungsniveaus in einigen DAX-Gesellschaften nicht den Blick darauf verstellen dürfen, dass in einer Vielzahl von Unternehmen weiterhin Vergütungen für den Aufsichtsrat die Regel seien, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand und zum Risiko des Mandats stehen: So habe das KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance (KCU) an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management ermittelt, dass die durchschnittliche Vergütung je Aufsichtsratsmitglied im DAX mit rund 150.000 € doppelt so hoch wie im MDAX ist.
Im DAX konnten sich Aufsichtsräte insbesondere im Vergleich zu 2011 über teilweise extreme Steigerungen freuen. So nennt das HB für den Aufsichtsratsvorsitz von Wolfgang Reitzle bei Continental eine Anhebung von 83 Prozent, den Spitzenwert konnte Jürgen Weber von der Lufthansa mit plus 114 Prozent erreichen (viele Vergütungen blieben in 2012 im Vorjahresvergleich aber auch unverändert). Aktionärsschützer werden mit der Aussage zitiert, dass Aufsichtsratsvergütungen mit Pauschalen von über 500.000 € nicht mehr vermitteln ließen; am meisten zahlt der VW-Konzern mit über 1.100.000 € p.a. allein für den Aufsichtsratsvorsitzenden.
Im MDAX wird deutlich weniger gezahlt, hier lag auf der Basis der von den Unternehmen im Jahr 2012 veröffentlichten Informationen die Spannweite der durchschnittlichen Aufsichtsratsvergütung je Mitglied zwischen gut 24.000 € (HHLA) und knapp 280.000 € (Axel Springer). Dabei erhielten nur in zehn Unternehmen die Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt einen sechsstelligen Vergütungsbetrag, bei 18 Gesellschaften lag die durchschnittliche Vergütung dagegen unter 50.000 € pro Jahr; zwölf Gesellschaften zahlten sogar im Schnitt maximal 35.000 €. Die FEA wagt hier unter Berufung auf BDU-Angaben einen Vergleich: Legt man die Honorare eines entsprechend hoch qualifizierten Seniorpartners einer Unternehmensberatung in Höhe von bis zu 5.800 € pro Tag zugrunde, entspräche dies einem Zeitbudget von gerade einmal sechs Tagen.
Dieses Zeitbudget sei aber offensichtlich erheblich zu gering, um die – berechtigt – hohen Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit zu erfüllen. Eine angemessene Mindestvergütung für Aufsichtsratsmitglieder, die sich auch am zeitlichen Aufwand für ein Mandat orientieren sollte, ist nach Überzeugung der FEA unerlässlich. So erfordere etwa eine Ausschusstätigkeit – wie der Vorsitz in einem Prüfungsausschuss – neben einer besonderen Qualifikation einen hohen zeitlichen Einsatz. Es liege klar im Interesse der Eigentümer, auch in kleineren Gesellschaften professionelle Aufsichtsratsmitglieder zu gewinnen. Dies solle sich auch in einer entsprechenden Vergütungshöhe widerspiegeln.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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