Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass der Ruf nach Schadensersatz und Wiedergutmachung lauter wurde. Eigner und Anleger der geschädigten Gesellschaften machen zunehmend die Organe der Gesellschaften, Vorstand und Aufsichtsrat, für den entstandenen Schaden haftbar. Als Ausfluss der öffentlichen Diskussion wurde der Gesetzgeber bemüht und dieser hat einiges wie z.B. im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und im Vorstandsvergütungs- Angemessenheitsgesetz (VorstAG) klargestellt.
Das Haftungssystem des Aktiengesetzes besteht jedoch bereits seit vielen Jahrzehnten. So haftet der Vorstand einer AG, wenn er pflichtwidrig seiner Gesellschaft Schaden zufügt und der Aufsichtsrat haftet für den der Gesellschaft entstandenen Schaden, wenn er den Vorstand nicht ausreichend überwacht hat.
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