Seit ihrer erstmaligen Veröffentlichung am 20. Dezember 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) den zentralen Baustein für die qualitative Aufsicht in Deutschland dar. Sie formulieren Grundprinzipien zur Ausgestaltung des Risikomanagements für in Deutschland tätige Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Die MaRisk wurden seit ihrem erstmaligen Inkrafttreten mehrfach novelliert.
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