Die EU-ProspRL selbst (Art. 1 Abs. 2 lit. j EU-ProspRL) und damit auch das WpPG (§ 1 Abs. 2 Nr. 5) enthalten für Banken bereits eine begrenzte Ausnahme vom Anwendungsbereich des Prospektrechts. Diese Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie bietet den einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, entsprechende einzelstaatliche Prospekterfordernisse und -anforderungen aufzustellen. Hiervon hat Deutschland begrüßenswerterweise keinen Gebrauch gemacht. Daher müssen in Deutschland Einlagenkreditinstitute gem. § 2 Nr. 8 WpPG, die dauernd oder wiederholt (§ 2 Nr. 12 WpPG) Nichtdividendenwerte (§ 2 Nr. 3 WpPG) emittieren, die nicht nachrangig, wandelbar oder umtauschbar sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 a) WpPG) oder nicht zur Zeichnung oder zum Erweb anderer Wertpapiere berechtigen und nicht an ein Derivat gebunden sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 b) WpPG), keinen Prospekt erstellen, wenn der Verkaufspreis aller im Europäischen Wirtschaftsraum angebotenen Wertpapiere innerhalb von zwölf Monaten nicht die Obergrenze von – neu – 75 Mio. Euro (bisher: 50 Mio. Euro) überschreitet. In der Praxis wird damit insb. kleineren Kreditinstituten der Übergang von der vor dem Inkrafttreten des WpPG im Jahre 2005 bestehenden Prospektfreiheit erleichtert – ein ähnliches Ziel wurde mit § 31 Abs. 2 WpPG verfolgt, der für Kreditinstitute bis Ende 2008 Daueremissionen von Schuldverschreibungen und Schuldverschreibungen vergleichbaren Wertpapieren zuließ, ohne dass ein Prospekt veröffentlicht werden musste.
Seiten 706 - 712
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: