Artikel 45 der EU-Rahmenrichtlinie zu Solvency II versteht ORSA als Teil des Risikomanagementsystems und somit als zentrales Instrument zur regelmäßigen Beurteilung der unternehmensindividuellen Risiko- und Solvabilitätslage. Bei der Durchführung des ORSA sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
- Ermittlung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs auf Basis des unternehmensspezifischen Risikoprofils und der genehmigten Risikotoleranzschwellen,
- Überwachung der kontinuierlichen Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen,
- Klärung wesentlicher Abweichungen des unternehmensindividuellen Risikoprofils von den Prämissen des verwendeten Modells (Standardmodell oder (partiell) internes Modell),
- Sicherstellung adäquater Prozesse gemäß Proportionalitätsprinzip zur Bestimmung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs sowie Dokumentation dieser Prozesse und der zur Risikobewertung eingesetzten Modelle und Methoden,
- Regelmäßige Durchführung des ORSA, ggf. bei wesentlichen Änderungen des Risikoprofils auch ad hoc,
- Regelmäßige Information der Aufsicht über die ORSA-Ergebnisse,
- Enge Verzahnung mit Geschäfts- und Risikostrategie.
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