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Analytische Verfahren (IPPF Nr.2320)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Praktische Ratschlag „2320-1 Analytische Verfahren“ (2320-1 Analytical Procedures) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2320 Analyse und Bewertung“ (2320 Analysis and Evaluation), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.

Der Praktische Ratschlag 2320-1 empfiehlt Internen Revisoren analytische Verfahren anzuwenden, um wirksam und wirtschaftlich Prüfungsnachweise zu erlangen. Die Basis für den Einsatz analytischer Verfahren ist die Annahme, dass bei Nichtvorhandensein gegenteiliger Bedingungen existierende und zukünftige Beziehungen vorherrschen können. Die Beurteilung ergibt sich dabei aus einer Gegenüberstellung von Informationen und den festgestellten Erwartungen durch die Interne Revision. Die Anwendung analytischer Verfahren dient zur Identifikation von z.B. unerwarteten Abweichungen, möglichen Fehler oder dolosen Handlungen und kann die folgenden Punkte umfassen:

  • Vergleich von Informationen der aktuellen Periode mit Erwartungen aus vorgehenden Perioden, Budgets oder Prognosen
  • Untersuchung der Beziehung zwischen finanziellen und nicht-finanziellen Informationen
  • Untersuchung von Beziehungen zwischen Detailinformationen
  • Vergleich von Informationen mit Erwartungen aus anderen Organisationseinheiten oder der Branche

Analytische Verfahren werden mit Hilfestellung von monetären Größen, Mengenangaben, Verhältniskennzahlen und Prozentsätzen durchgeführt. Darüber hinaus nutzt die Interne Revision analytische Verfahren bei der Auftragsvorbereitung sowie zur Identifikation von Situationen, in denen zusätzliche Prüfungen erforderlich sind. Der Interne Revisor berücksichtigt die Bedeutung des zu prüfenden Bereichs, die Einschätzung des Risikomanagements, die Angemessenheit des Internen Kontrollsystems (IKS), Genauigkeit von Ergebnisvorhersagen, Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit branchengleicher Informationen sowie das Ausmaß der anderen Prüfbeweise, um den Umfang der analytischen Verfahren zu bestimmen. Werden unerwartete Ergebnisse oder Zusammenhänge offensichtlich, so ist es die Aufgabe des Internen Revisors diese zu untersuchen, deren Ursachen aufzuzeigen und die Führungskräfte dazu zu befragen.

Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2320-1 Analytische Verfahren“ (2320-1 Analytical Procedures) sowie dem zugehörigen Standard 2320 Analyse und Bewertung (2320 Analysis and Evaluation) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2011, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2011

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