Der Praktische Ratschlag „2130.A1-1 Zuverlässigkeit und Integrität von Informationen“ (2130.A1-1 Information Reliability and Integrity) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2130 Kontrollen“ (2130 Control), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 2130.A1-1 stellt die Interne Revision sicher, dass Zuverlässigkeit und Integrität aller für die Organisation wesentlichen Informationen in dem Verantwortungsbereich der leitenden Führungskräfte liegen und diese sich dessen bewusst sind. Zuverlässigkeit und Integrität von Informationen umfassen Genauigkeit, Vollständigkeit und Sicherheit.
Zur Bewertung von Zuverlässigkeit und Integrität von Informationen sowie von damit verbundenen externen und internen Risikopotentialen muss die Interne Revision ausreichend qualifiziertes Personal aufweisen. Die Interne Revision bewertet vorbeugende, aufdeckende und begrenzende Maßnahmen im Hinblick auf vergangene und künftige Zwischenfälle, Verstöße oder andere bedrohliche Umstände und leitet diese sofort an die Führungsebene oder das Überwachungsorgan weiter. Darüber hinaus werden unternehmensinterne Verfahren zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Integrität – entweder separat oder integriert in andere Prüfungen – beurteilt und falls erforderlich Verbesserungen oder weitere Kontrollen und Schutzmechanismen implementiert.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2130.A1-1 Zuverlässigkeit und Integrität von Informationen“ (2130.A1-1 Information Reliability and Integrity) sowie dem zugehörigen Standard „2130 Kontrollen“ (2130 Control) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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