In der Bundesrepublik Deutschland besitzen die legislativen Organe die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Gesellschaftsrechts sowie im Bereich der Bankenaufsicht. Der Gesetzgeber reguliert dabei die Rechte und Pflichten in einer Demokratie mit Gesetzen. Gesetze können als unmittelbares und mittelbares Instrument der Regulierung eingesetzt werden.
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