Bei Auftreten einer Nichtkonformität und/oder Non-Compliance sollte die Organisation:
a) auf die Nichtkonformität und/oder Non-Compliance reagieren und ggf:
– Maßnahmen ergreifen, um sie zu steuern und korrigieren; und
– die Konsequenzen bewältigen;
b) den Bedarf für Maßnahmen zur Beseitigung der Grundursachen von Nichtkonformität und/oder Non-Compliance einschätzen, um deren erneutes Auftreten an dieser oder anderer Stelle zu verhindern, durch:
– Bewerten der Nichtkonformität und/oder Non-Compliance;
– Bestimmen die Ursachen für Nichtkonformität und/oder Non-Compliance;
– Bestimmen, ob ähnliche Nichtkonformitäten und/oder Non-Compliances bestehen oder möglicherweise auftreten könnten;
c) Umsetzen notwendiger Maßnahmen;
d) Prüfen der Effizienz von korrigierenden Maßnahmen; und
e) Vornehmen von Änderungen am Compliance-Management-System, falls notwendig.
Seiten 168 - 172
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: