In der Schweiz ergibt sich das Recht aus der Gesetzgebung des schweizerischen Bundesstaates. Grundpfeiler stellt dabei die Bundesverfassung dar, worauf gestützt die Bundesgesetze und Verordnungen des Bundesrates erlassen werden. Was nicht durch Bundesgesetze und Verordnungen des Bundesrates festgelegt wird, regeln kantonale und kommunale Gesetze und Verordnungen. Völkerrechtlich, namentlich bei den von der Schweiz eingegangenen Staatsverträgen, gilt in der Schweiz das monistische System, nach welchem die Verträge grundsätzlich direkt anwendbar sind und daher auch zur Schweizer Rechtsordnung zählen. Das Rechtssystem der Schweiz wird in drei Hauptgebiete unterteilt: das Privatrecht, das Strafrecht und das öffentliche Recht. Die einzelnen Rechtsbereiche sind überwiegend kodifiziert.
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