Das Jahresende naht mit großen Schritten. Wir wünschen Ihnen besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start in ein glückliches und gesundes Jahr 2023! Dazu passend haben wir Ihnen eine Übersicht zu Sachzuwendungen an Arbeitnehmer zusammengestellt, in der wir auch auf Weihnachtsfeiern und sonstige Geschenke zu Weihnachten eingehen.
Gute Nachrichten gibt es nach den Rentnern nun auch für Studierende und Fachschüler: Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Entlastungspakets aufgrund der hohen Energiekosten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € auf den Weg gebracht. Die Auszahlung ist für Anfang 2023 geplant und kommt auch Studenten zugute, die keinen BAföG-Anspruch haben.
Weiterhin wurde die sogenannte Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Seit dem 26.10.2022 und bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig steuer- und sozialversicherungsfrei insgesamt bis zu 3.000 € wegen der derzeitigen Preissteigerungen zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren.
Wenn Sie planen, eine Immobilie zu verschenken, sollte dringend geprüft werden, ob dies noch bis zum Jahresende 2022 vollzogen werden kann. Es sind Änderungen des Bewertungsgesetzes geplant, die dazu führen, dass ab dem 01.01.2023 mit einer höheren Erbschaft- bzw. Schenkungssteuerbelastung zu rechnen ist.
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