Die gesetzliche Grundlage der HOAI ist das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG). Das Gesetz wurde als Artikel 10 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen und ist am 10. 11. 1971 in Kraft getreten. Es ermächtigte die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen festlegte. Im Regelungsinhalt des ArchLG erfasst waren Honorare für Leistungen bei der
- Beratung des Auftraggebers,
- Planung und Ausführung von Bauwerken, Anlagen und technischen Anlagen,
- Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie
- Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen.
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