Am 27. Oktober 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach unerwartet langer Konsultation die 5. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Am 06. November 2017 veröffentlichte die BaFin darüber hinaus Bankenaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT). Die BAIT stellen eine Konkretisierung der MaRisk mit Blick auf den Bereich der IT dar. Mit ihnen reagierte die BaFin auf die erheblich gestiegenen Risiken des IT-Bereichs, beispielsweise in Form sogenannter Cyber-Attacken. Diese Anforderungen führen zu erheblichen Herausforderungen für Kreditinstitute und auch für deren Interne Revisionen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen der 5. MaRisk-Novelle sowie über die BAIT. Insbesondere werden die Bereiche Risikodatenaggregation und -berichterstattung, Risikokultur, Auslagerungen, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken und IT-Risiken behandelt. In diesem Rahmen werden auch die jeweiligen Herausforderungen für die Interne Revision diskutiert. Es folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse mit Blick auf die Arbeit der Internen Revision.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2018.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-28 |
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