Die Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Krankenhäuser sind von einem relativ komplizierten Gerüst gesetzgeberischer Vorgaben und i. d. R. schwer zu vereinbarenden wettbewerbsbedingten Elementen geprägt. Mit der Einführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes 1972 erfolgte auch die Einführung des Prinzips der dualen Finanzierung. Wesen dieses Prinzips ist es, dass sich die deutschen Krankenhäuser über zwei unterschiedliche Finanzmittelströme finanzieren. Die Leistungsträger, das sind i. d. R. gesetzliche und private Krankenversicherungsträger, finanzieren über die Leistungsentgelte die Betriebskosten des Krankenhauses und die Finanzierung der Investitionskosten trägt Großteils das jeweilige Bundesland.
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