Um seiner Kontrollfunktion gerecht werden zu können, benötigt der Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat einer Bank geeignete Informationen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Aufsichtsorgane die zur Verfügung gestellten Informationen verstehen und korrekt interpretieren können. Der Jahresabschluss stellt i.d.R. die wichtigste Informationsquelle dar. Dessen Aussagekraft im Hinblick auf Fragen der Banksteuerung ist allerdings eingeschränkt, zumal unterschiedliche Rechnungslegungsnormen gleiche Sachverhalte z.T. unterschiedlich darstellen. Deutlich umfassendere Informationen über die wirtschaftliche Lage einer Bank finden sich dagegen in der internen Unternehmensrechnung, auf der die interne Steuerung der Bank aufbaut. Kenntnisse über die Methoden der internen Kalkulation sowie Wissen über deren Grenzen sind allerdings bei den Mitgliedern der Kontrollorgane häufig nur rudimentär vertreten. Im nachfolgenden Beitrag werden die Schnittstellen zwischen interner und externer Ergebnisrechnung betrachtet und Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses aus der Perspektive des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrates aufgezeigt.
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