Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Arbeit des Aufsichtsrates vor und nach der Neueinführung des Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) vom 9.12.2010. Daneben soll auch ein Blick auf die Ursache dieser umfassenden Reform, die Finanzkrise ab dem Jahr 2007, geworfen sowie ein Überblick über die neuen gesetzlichen Grundlagen gegeben werden.
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