Verwaltungsräte von Schweizer Bankaktiengesellschaften haben eine Vielzahl von Normenvorgaben auf Gesetzes-, Verordnungsstufe sowie Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu beachten und innerhalb der Bankorganisation umzusetzen. Im Wesentlichen zielen die Normen darauf ab, die Aufgaben, welche sich aus der Führung einer Bank ergeben, so zu verteilen, dass dem Verwaltungsrat die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Bank zukommt, währenddessen das jeweilige Tagesgeschäft durch die Geschäftsführung geleitet wird. Diese Geschäftsleitung soll vom Verwaltungsrat beaufsichtigt und kontrolliert werden. Der folgende Beitrag nimmt sich dieses Themas an.
Seiten 313 - 330
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
