Der Datenschutz in Deutschland ist ein Grundrecht.
Grundlage des Datenschutzes ist das Bundesdatenschutzgesetz / Beschäftigten Datenschutzgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Datenschutzes ist es, personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen und damit die vom Grundgesetz garantierten Persönlichkeitsrechte zu gewährleisten (Art. 2 GG).
Jeder hat das Recht, selbst über seine personenbezogene Daten zu entscheiden.
Diese informationelle Selbstbestimmung darf nicht beeinträchtigt werden.
Mit der Erklärung von Montreux im Jahre 2005 (Internationale Datenschutzkonferenz) haben die europäischen Datenschutzbeauftragten die Hauptprinzipien des internationalen Datenschutzes manifestiert.
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