Die stationäre und ambulante Behandlung von Privatpatienten/innen in Krankenhäusern wird i. d. R. durch Chefärzte/innen geleistet (Liquidationsrecht). Die Einnahmen aus der Privatliquidation unterliegen bei beamteten sowie bei angestellten leitenden Krankenhausärzten/innen besonderen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Bestimmungen. Die erhaltenen Vergütungen aus Privatliquidationen bzw. die erklärten Einnahmen aus der Privatliquidation sind regelmäßig durch die Interne Revision zu überprüfen, da die wirtschaftliche Bedeutung der Abgaben bzw. die Erlöse aus Privatliquidationen für die Krankenhäuser zum Teil sehr hoch sind. Ziel der Prüfung von Privatliquidationen ist es, finanzielle Risiken für das Krankenhaus zu vermeiden sowie mögliche Abweichungen mit Blick auf die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen im Sinne eines effektiven Internen Kontrollsystems zu vermeiden. Der Arbeitskreis „Interne Revision im Krankenhaus“ hat daher eine Checkliste für die wichtigsten Aspekte einer solchen Prüfung ausgearbeitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2014.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-29 |
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