Der Begriff Betreiberverantwortung ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Im Grunde versteht man darunter die systematische Einhaltung der vielfältigen Pflichten und Aufgaben, die der Betreiber einer Immobilie sicherstellen muss, um bestehende Gefahren zu erkennen und Schäden daraus zu minimieren oder, noch besser, zu verhindern. Im BGB wird an Stelle des Begriffes „Verantwortung“ der Begriff „Haftung“ verwendet, der sich aus einer nicht ausreichenden Wahrnehmung der Verantwortung ableitet.
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