Die Chefaufseher der DAX-Unternehmen werden für 2012 im Durchschnitt 312.000 Euro verdienen. Das sind rund 8 Prozent mehr als im Vorjahr, wie eine aktuelle Studie von Towers Watson zeigt. Der Anstieg hängt zum einen mit dem Unternehmenserfolg zusammen, ist die Vergütung der Aufsichtsräte doch häufig an Kennzahlen wie das Ergebnis pro Aktie gekoppelt.
Zum anderen spiegeln sich hier der individuelle Arbeitsaufwand (z. B. für die Mitgliedschaft in Ausschüssen) sowie Veränderungen in der Zusammensetzung der Vergütung wider. So haben einige Unternehmen ihre Aufsichtsratsvergütung auf eine erhöhte Festvergütung ohne Boni/Tantieme umgestellt oder die langfristige variable Vergütung ausgebaut.
Zu diesen Ergebnissen kommt die Towers-Watson-Studie „Aufsichtsratsvergütung DAX 2012“. Die Studie wurde zum elften Mal in Folge durchgeführt und bietet die aktuellste Vergütungsprognose. Sie beruht auf Berechnungen von Towers Watson auf Basis von Analystenschätzungen zur Geschäftsentwicklung für 2012 sowie auf den Satzungen der Unternehmen. Die Berechnungen wurden im Vorfeld den Investor-Relations-Abteilungen der DAX-Unternehmen vorgelegt.
Kontroverse Diskussion um Vergütungsstruktur
„Die Vergütungslandschaft im DAX ist in Bewegung – und dies spiegelt die aktuelle, sehr kontroverse Diskussion wider“, erläutert Olaf Lang, Leiter des Beratungsbereichs Talent & Rewards von Towers Watson, Frankfurt.
Im Kern gehe es darum, inwieweit Aufsichtsräte, die für die langfristigen Geschicke des Unternehmens mitverantwortlich sind, den Geschäftserfolg auch an ihrer Vergütung merken sollen. Das heißt, sie werden mit einer auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg abgestimmten langfristigen variablen Vergütung belohnt – müssen aber bei Misserfolgen auch entsprechende Einbußen in ihrer Vergütung hinnehmen. Andere Stimmen hingegen befürworten eine rein feste Aufsichtsratsvergütung – unabhängig davon, ob das Unternehmen rote oder schwarze Zahlen schreibt.
Olaf Lang bezieht in dieser Diskussion klar Stellung: „Aufsichtsräte sind die Vertreter der Aktionäre – und diese sind in der Regel an einer langfristig positiven Geschäftsentwicklung interessiert. Daher macht es Sinn, dass Aufsichtsräte nicht nur qua Vorschrift mit den Aktionären ‚an einem Strang ziehen‘. Vielmehr sollten sie auch für einen – im Sinne der Aktionäre – nachhaltigen Unternehmenserfolg honoriert werden“.
Befürworter einer rein festen Aufsichtsratsvergütung halten dem jedoch entgegen, dass Aufsichtsräte zu einer unabhängigen Tätigkeit verpflichtet sind, und dass eine erfolgsabhängige Vergütung dem widerspräche. Lang hinterfragt diese Meinung: „Ist ein Aufsichtsrat unabhängig, nur weil er ein ausschließlich festes Honorar erhält?“ Der Towers-Watson-Berater erklärt seine Haltung folgendermaßen: „Unabhängig heißt, dass ein Aufsichtsrat frei von Interessenskonflikten agieren soll. Dazu ist er durch Gesetz und Corporate Governance Kodex ohnehin verpflichtet. Eine variable Vergütung steht dem keineswegs entgegen, sofern sie auf die langfristige Unternehmensentwicklung abstellt und an objektiv nachvollziehbare Kriterien (wie zum Beispiel EBIT, Gewinn vor Steuern oder die Steigerung des Aktienkurses im Branchenvergleich) gekoppelt wird.“
Laut Helmuth Uder, Leiter der Beratung zu Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung bei Towers Watson, seien Aufsichtsräte – anders als beispielsweise Wirtschaftsprüfer – nicht eine unternehmensexterne dritte Kontrollinstanz, sondern ein Organ des Unternehmens, das wesentlich für Strategie und Geschäftsentwicklung mitverantwortlich ist. Gerade deshalb sollte, wie bei Unternehmensvorständen auch, ein Teil ihrer Vergütung an die Erreichung vorab definierter langfristiger Unternehmensziele geknüpft werden.
Neugestaltung der Aufsichtsratsvergütung nach Änderung im Corporate Governance Kodex
In der Folge dieser Grundsatzdiskussionen waren im Mai 2012 die Vorschriften zur Aufsichtsratsvergütung im Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst worden (vgl. die Pressemeldung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 16. Mai 2012) . So wurde klar und deutlich festgelegt, dass variable Vergütungselemente auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein sollen. Die zuvor enthaltene explizite Empfehlung, dass die Aufsichtsratsvergütung auch kurzfristig erfolgsorientierte Elemente enthalten solle, wurde hingegen gestrichen.
Laut Towers Watson spiegeln die aktuellen Änderungen in den Vergütungssystemen einiger DAX-Unternehmen die aktuelle Diskussion und die beiden gegensätzlichen Meinungen deutlich wider. Der Studie zufolge haben insgesamt sechs Unternehmen im DAX die Struktur und Höhe der Aufsichtsratsvergütung in 2012 angepasst. Fünf Unternehmen haben auf eine reine Festvergütung umgestellt, während ein Unternehmen die variablen Vergütungselemente stärker langfristig ausrichtet.
Einen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit ist ein weiteres Unternehmen gegangen, in dem die Aufsichtsratsmitglieder sich selbst verpflichtet haben, 25 Prozent der festen Vergütung in Aktien des Unternehmens zu investieren und diese Aktien über die Dauer des Mandats zu halten. Weitere Überarbeitungen der Vergütungssysteme seien laut Towers Watson im Zuge von Anpassungsmaßnahmen auf die Neufassung des Corporate Governance Kodex zu erwarten.
Weitere Studienergebnisse: Towers Watson
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