Die Prüfung der Gesamtabrechnung und der Abrechnung von Einzelleistungen durch die Revision umfasst schwerpunktmäßig die formelle und die materielle Prüfung: Bei der formellen Prüfung ist insbesondere zu untersuchen, ob die bestehenden Vorschriften und Verträge eingehalten und die Rechnungen durch die zuständigen Stellen fachtechnisch, rechnerisch und sachlich kontrolliert wurden.
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