Angebotseinholung
Aus dem jeweiligen material-/warengruppenbezogenen Lieferanten-Set (vgl. Kap. 4.4) sind für den konkreten Beschaffungsfall Lieferanten auszuwählen, die im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden sollen.
Zuständig für die Auswahl ist der Einkaufsbereich, der jedoch die Fachkompetenz des verantwortlichen Fachbereichs zweckmäßig einbezieht. Für die Genehmigung der Auswahl sollten interne Kontrollen vorgesehen werden (z. B. Vier-Augen-Prinzip, Zuordnung der Genehmigungsstufen entsprechend dem Auftragswert, Genehmigung durch Einkauf und Vertreter des Fachbereichs (Funktionstrennung)).
Die Anzahl der auszuwählenden Lieferanten ergibt sich insbesondere aufgrund der Höhe des Auftragswertes. Je höher der Wert, umso intensiver sollte der Wettbewerb genutzt werden.
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