Der Praktische Ratschlag „2400-1 Rechtliche Erwägungen bei der Verbreitung von Ergebnissen“ (2400-1 Legal Considerations in Communicating Results) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2400 Berichterstattung“ (2400 Communicating Results), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Der Praktische Ratschlag 2400-1 empfiehlt, bei juristischen Problemstellungen auf die Kenntnisse und Fähigkeiten von Rechtsexperten zurückzugreifen. Darüber hinaus wird auf die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren sowie auf eine funktionsübergreifende Zusammenarbeit zur Unterstützung der Berichterstattung bei Verstößen gegen Regularien hingewiesen. Für die Förderung einer ethischen und vorausschauenden Betrachtungsweise sind die Implementierung und Kundmachung einer angemessenen Planung und entsprechender Vorschriften unabdinglich, sodass die Interne Revision und die Rechtsabteilung nicht in Interessenskonflikte geraten.
Eine geschützte Kommunikation ist von Nöten, um die Schweigepflicht eines Anwalts in Anspruch nehmen zu können. Die Kommunikation mit Dritten, die für einen Anwalt tätig sind, unterliegt ebenso wie der Rechtsvertreter selbst der Schweigepflicht. Unter besonderen Umständen unterliegen Selbstanalysen (z.B. Prüfungsergebnisse der Internen Revision) einem besonderen Schutz, sodass deren Vertraulichkeit zu wahren ist und die Dokumente nicht offenzulegen sind. Schwieriger gestaltet sich dies jedoch, wenn deren Herausgabe von einer Behörde gefordert wird.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2400-1 Rechtliche Erwägungen bei der Verbreitung von Ergebnissen“ (2400-1 Legal Considerations in Communicating Results) sowie dem zugehörigen Standard „2400 Berichterstattung“ (2400 Communicating Results) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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