Die praktische Bedeutung des Kartellrechts für Unternehmen gleich welcher Größe hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. In der Presse häufen sich die Berichterstattungen über immer neue Fälle, die von den Wettbewerbsbehörden verfolgt und mit hohen Geldbußen geahndet werden. Viele dieser Verfahren gehen auf Kronzeugen zurück – d. h. Unternehmen, die von der Regelung Gebrauch machen, pro-aktiv ihre Beteiligung an Kartellverstößen offenzulegen, um so einem drohenden Bußgeld zu entgehen. Aber auch Kunden haben durch Beschwerden über kartellrechtlich auffällige Verhaltensweisen ihrer Lieferanten bereits Kartellverfahren ausgelöst. Ebenso wie Mitarbeiter, von denen sich Unternehmen im Streit getrennt haben und die daraufhin Sachverhalte bei den Behörden angezeigt haben – teils anonym, teils in dem Bestreben, sich durch eine uneingeschränkte Offenlegung kritischer Sachverhalte vor möglichen persönlichen Bußgeldern zu schützen.
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