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Dokument Corporate Governance in Kreditinstituten: Neue Herausforderungen für den Bank-Aufsichtsrat

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Corporate Governance in Kreditinstituten: Neue Herausforderungen für den Bank-Aufsichtsrat

  • Prof. Dr. Katja Gabius

Mit Inkrafttreten des ADHGB 1861 war zum ersten Mal in der deutschen Aktienrechtsgeschichte ein unabhängiges Organ geschaffen worden, das die Verwaltung zu überwachen hatte und die Aufgabe der Rechnungsprüfung wahrnehmen sollte. Auch heute fungiert das Gremium als Überwachungs- und Kontrollorgan, um zu gewährleisten, dass die Geschäftsleitung die Interessen des Unternehmens wahrt und eine langfristige, nachhaltige und erfolgreiche Existenz der Gesellschaft am Markt sichergestellt werden kann. Dabei wurden jedoch im Verlauf der Zeit die Anforderungen an die Überwachung strenger: Je öfter ein Unternehmen wegen fehlerhafter Geschäftsführung oder Verstößen gegen gesetzliche Regelungen geschädigt wurde und somit die Anteilseigner Gefahr liefen, ihr Eigentum zu verlieren, umso lauter wurde der Ruf nach einer effektiven Kontrolle der Unternehmensleitung. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass eine Überwachung vor allem im Finanzsektor von wachsender Bedeutung ist. Im Verlauf der weltweiten Finanzmarkt- und Bankenkrise wurde offenbar, dass Kontrolle und Transparenz als wesentliche Aspekte guter Corporate Governance unverzichtbare Elemente zur Sicherung einzelner Institute, aber auch ganzer Volkswirtschaften sind.

Mit neuen gesetzlichen Vorgaben wurden in jüngster Zeit nicht nur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Kontrollgremiums differenzierter geregelt, sondern auch die persönlichen Anforderungen an Aufsichtsräte strenger gefasst. Der vorliegende Beitrag will hieraus einzelne, strengere Ansprüche an den Aufsichtsrat von Banken herausgreifen und analysieren. Dabei soll letztlich die Frage geklärt werden, ob die Mitglieder des Aufsichtsrates zur effizienten Erfüllung ihrer Pflichten die Befugnis erhalten sollen, proaktiv auf einzelne Bereiche in der Bank zuzugehen, um dort die für ihre Tätigkeit erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Dass dies – uneingeschränkt und ungeregelt praktiziert – mit dem gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzip kollidieren könnte und im Extremfall nicht dazu geeignet ist, die Vertrauensbasis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zu untermauern, liegt auf der Hand. Daher müssen auch Fragen nach Art, Umfang und Vorgehensweise unmittelbarer Informationsgewinnung durchleuchtet und konstruktive Vorschläge zur Modifikation des „Informationsmonopols“ des Vorstandes unterbreitet werden.

Seiten 159 - 183

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