INTERNE REVISIONdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Neu auf
    • Top Themen
  • Inhalt
    • eJournal
    • eBooks
      • Finanzkrise 2.0 und Risikomanagement von Banken
    • Mediathek
    • Lexikon
    • Partner Know how
    • Standards/Methoden
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellen
    • Veranstaltungen
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournal
  • eBooks
  • Mediathek
  • Lexikon
  • Partner Know how
  • Standards/Methoden
  • Finanzkrise 2.0 und Risikomanagement von Banken
Dokument Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme von Banken

DIIR

Logo DIIR

INTERNE REVISIONdigital Partner

Logo RSM

INTERNE REVISIONdigital Partner

zum Puhnani Podcast

INTERNE REVISIONdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Social Media

Twitter Facebook

Am häufigsten gesucht

Revision Leitfaden zur Prüfung von Projekten Aufgaben Interne Revision IT Sicherheit Prüfung Datenschutz Checklisten Checkliste Meldewesen Handbuch Interne Kontrollsysteme Ziele und Aufgaben der Internen Revision Risikotragfähigkeit Interne Auditing Revision Governance
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme von Banken

  • Arne Martin Buscher

Nähert man sich dem Thema Vergütung bei Banken, stößt man schnell auf einen Ausdruck, der schon dank seiner alliterativen Klangfigur das Zeug zum Wort oder Unwort des Jahres hat. „Banker Boni“ wurden im Zuge der Finanzkrise vor allem in den Fällen kritisiert, in denen derartige Zahlungen an Banken erfolgten, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befanden und sogar auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen waren. Nicht selten kamen diese Zahlungen im Gewande positiver Begriffsschöpfungen daher, wie „Integrationsmehraufwandspauschalen“ oder „leistungsabhängige Mehraufwandsvergütungen“. Man erahnt die Erklärungsnot, die sich hinter solchen Begriffsschöpfungen verbirgt.
Dass eine variable Vergütung bei einem funktionierendem Vergütungssystem in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens stehen sollte, erschließt sich einem angesichts der Krise nahezu intuitiv. Ob die Mitarbeiter in solchen Fällen aber bereit sind, die negativen wirtschaftlichen Entwicklungen des Instituts auf ihr eigenes Portemonnaie durchschlagen zu lassen, ohne den Arbeitgeber zu wechseln, steht auf einem anderen Blatt. Dies zeigt ein Dilemma der variablen Vergütung. Da hohe variable Vergütungen oft in ertragssensiblen Bereichen mit einem knappen Arbeitskräfteangebot und einem hohen Fluktuationspotenzial gezahlt werden, besteht eine Variabilität der Vergütung faktisch zumeist eher in eine Richtung, nämlich nach oben.
Dies kann dazu führen, dass variable Vergütungen losgelöst von der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens aus dessen Substanz gezahlt werden. Dass eben solches geschehen ist, zeigt sich u. a. an Bonuszahlungen einiger großer amerikanischer Banken für das Jahr 2008, die vom New Yorker Generalstaatsanwalt Andrew M. Cuomo untersucht wurden. Diese Banken hatten trotz massiver staatlicher Unterstützungsleistungen variable Vergütungen in Milliardenhöhe gewährt. Hinzu kommt, dass diese Bonuszahlungen teilweise trotz Verlusten gezahlt wurden oder dass diese den Gewinn der Banken um bis zu das Doppelte überstiegen haben. Für Unmut sorgten in diesem Zusammenhang auch die variablen Vergütungen durch einige deutsche Banken, die staatliche Unterstützungsleistungen des Sonderfonds für Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in Anspruch genommen hatten. Bei diesen staatlich gestützten Banken wurden einigen Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene deutlich höhere (variable) Vergütungen gezahlt, als dies für Mitglieder des Vorstandes möglich gewesen wäre.

Seiten 235 - 283

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://internerevisiondigital.de/978-3-503-13689-6_4352

Ihr Zugang zur Datenbank "INTERNE REVISIONdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "INTERNE REVISIONdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "INTERNE REVISIONdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 49 Seiten
€ 16,48*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2022 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        CONSULTINGBAY        Zeitschrift Interne Revision

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück