Eine wesentliche Aufgabe im Risikomanagement ist die Quantifizierung von Einzelrisiken. Wie in Kapitel 2 aufgezeigt wurde, bedeutet dies, Risiken durch geeignete Wahrscheinlichkeitsverteilungen zu beschreiben. Bei einer sachgerechten Quantifizierung von Risiken wird man unweigerlich verschiedene Verteilungsfunktionen verwenden. Manche Risiken wie bspw. Zins- oder Währungsrisiken werden häufig mit Normalverteilungen beschrieben, mögliche Planabweichungen bei Umsätzen oder Kosten durch eine Dreiecksverteilung und andere Risiken wie bspw. aus Rechtsstreitigkeiten durch die Kombination einer digitalen Verteilung mit einer Dreiecksverteilung. Mit der sachgerechten Beschreibung von Unsicherheiten bzw. Ungewissheiten durch jeweils adäquate und damit unterschiedliche Verteilungsfunktionen werden damit neue Fragen aufgeworfen. Von welchem Schadenswert kann im Mittel ausgegangen werden? Mit welcher Wahrscheinlichkeit liegt das Ergebnis in einer bestimmten Bandbreite? Mit welcher Wahrscheinlichkeit wird ein bestimmter Wert nicht über- bzw. unterschritten? Welches Risiko hat den größten Einfluss auf das Gesamtrisiko? Welchen Risiken sollte eine höhere Priorität eingeräumt werden?
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