Die zunehmende aufsichtsrechtliche Fokussierung auf die frühzeitige Identifizierung von Risikokonzentrationen hat in den letzten Jahren zu Neuerungen in den Rechtsgrundlagen zur Bildung von Kreditnehmereinheiten geführt. Das Ziel der Aufsicht liegt darin, mögliche Verbindungen von gegenseitig abhängigen Kreditnehmern im Vorfeld weiterer Krisensituationen durch die kreditgebenden Banken erfassen zu lassen, um potenzielle Kettenreaktionen in Krisensituationen wie der Euro-Finanzkrise erkennen zu können. Weiterhin soll den Banken durch diese Anforderung eine erhöhte Risikotransparenz ermöglicht werden.
Dieses Vorhaben wurde durch den Verlauf der Finanzmarktkrise deutlich beschleunigt und hat zudem eine Vielzahl weiterer Themen aufgeworfen, deren Diskussion und Umsetzung, ausgehend vom bestehenden Basel II-Rahmenwerk, auch auf der globalen Ebene der G20 zu neuen Basel III–Regelungen geführt hat.
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