Steuert das Haftungsrecht und dabei insbesondere das Strafrecht mittlerweile das Wirtschaftsleben in Deutschland? Diese, zu Beginn des vorliegenden Beitrags ganz bewusst und etwas provozierend formulierte Frage, die auch in anderem Zusammenhang bereits gestellt worden ist, basiert nicht nur auf der Beobachtung der Tatsache, dass die Fachliteratur zur persönlichen Verantwortung von Managern gegenwärtig ins Unermeßliche wächst. Auch der Umfang der einschlägigen Rechtsprechung nimmt zu. Warum also ein weiterer Beitrag zu dieser Thematik und warum ein spezieller Beitrag zu Haftungsrisiken für Interne Revisoren?
Die Antwort liegt auf der Hand. Die Vorgänge um die Siemens AG haben gezeigt, dass es Konstellationen im Wirtschaftsleben gibt, bei denen auch Interne Revisoren Haftungsrisiken ausgesetzt sind und für diese Personengruppe im Extremfall sogar die Untersuchungshaft ein Thema ist, mit dem man sich beschäftigen muss. Es kommt hinzu, dass sich der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahre 2009 erstmals und recht grundlegend mit der Frage beschäftigt hat, unter welchen Voraussetzungen ein Revisor als sogenannter Garant im strafrechtlichen Sinne bestraft werden kann. Spätestens mit dieser Entscheidung ist das Thema Haftungsrisiken bei der Internen Revision angekommen.
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