Die Berücksichtigung langfristiger Fertigungsaufträge im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung, welche grds. unter den unfertigen Erzeugnissen des Vorratsvermögens subsumiert werden, richtet sich nach IAS 11 und nicht nach IAS 2. Diese hat aufgrund der fortschreitenden Spezialisierung des wirtschaftlichen Geschehens einen erheblichen wertmäßigen Bedeutungszuwachs erfahren und stellt vielfach den Schwerpunkt der vertraglichen Verflechtungen von Unternehmen technologieorientierter Branchen dar. Der Zusatz der Langfristfertigung verdeutlicht, dass hierunter i. d. R. Herstellungsvorgänge fallen, die mindestens zwei Geschäftsperioden umfassen, d. h. Vertragsabschluss und Leistungserfüllung unterschiedlichen Abrechnungsperioden zuzuordnen sind. Das IDW geht von langfristigen Fertigungsaufträgen aus, wenn eine begrenzte Anzahl der gefertigten Vermögenswerte vorliegt und eine Komplexität sowie Exklusivität des Fertigungsproduktes zu unterstellen ist. Ferner muss dem Herstellungsprozess eine kundenindividuelle Planung und Entwicklung vorausgegangen sein.
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